Diensleistungsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Instandsetzungsarbeiten an Flurförderzeugen und deren Anbauteilen.

Vertragsergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers.

 

§ 1 Kostenvoranschlag und Kündigung des Auftraggebers

Soweit möglich, wird dem Auftraggeber auf Verlangen vor Vertragsabschluss der voraussichtliche Reparaturpreis angegeben. Stellt sich bei Ausführung der Arbeiten heraus, dass im Interesse einer ordnungsgemäßen Instandsetzung die Kosten um mehr als 20% überschritten werden, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag unverzüglich zu kündigen. Kündigt der Auftraggeber einen bereits begonnenen Reparaturauftrag, sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Kosten für die ausgeführten Arbeiten und Ersatzteile zu ersetzen. Wird vor der Ausführung der Reparatur ein verbindlicher Kostenvoranschlag verlangt, so bedarf dieser der Schriftform, und ist ausdrücklich als verbindlich zu bezeichnen. Mit der Übertragung des Reparaturauftrages erteilt der Auftraggeber die Erlaubnis zu Probefahrten. Es gibt vielfältige Gründe, die zu einer Verzögerung der Reparaturarbeiten führen können, daher beruhen unsere Angaben über die Reparaturfristen auf Schätzungen, und sind nicht verbindlich.                                                                                        
§ 2 Preise

Zu unseren Geschäftszeiten von Montag bis Freitag berechnen wir einen Stundenverrechnungssatz von 86,00 Euro pro Technikerstunde.

Bei Arbeiten außerhalb unserer Geschäftszeiten werden nachstehende Zuschläge erhoben:

  • Nachtzuschläge von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr                                   50%
  • Arbeit an Samstagen                                                                         25%
  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen                                                       100%

Die Fahrtkosten betragen 1,30 Euro pro Kilometer An- / Abfahrt.

Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto. Die angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Das Eigentumsrecht an den eingebauten Ersatzteilen verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer.

§ 3 Durchführung der Reparatur- und Wartungsarbeiten

Bei Durchführung der Reparatur- und Wartungsarbeiten hat der Auftraggeber dem Servicepersonal auf seine Kosten Unterstützung zu gewähren. Der Auftraggeber hat die Pflicht, für den Schutz seiner Arbeitnehmer und eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen. Die für die Durchführung der Reparaturarbeiten notwendigen Betriebsstoffe und Energie sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zur Verfügung stellen. Bei Nichteinhaltung ist der Servicetechniker berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Die zur Reparatur / Wartung übergebenen Flurförderzeuge sind durch den Auftragnehmer nicht gegen Feuer, Diebstahl, Transport-, Lagerschäden usw. versichert.

§ 4 Haftung

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für eventuelle Reparaturmängel. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle das Recht auf Nachbesserung. Mängelansprüche verjähren 6 Monate nach Abnahme der Reparatur. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Dienstleistungsbedingungen des Staplerservice Heinz-J. Ladiges unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Leistungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist allein unser Firmensitz. Gerichtsstand für Unternehmen, Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Pinneberg.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollte sich eine der Bestimmungen dieser Dienstleistungsbedingungen oder des Vertrages als unwirksam oder nichtig erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, und weiterhin wirksam. Statt der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt das, was dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 23.03.2023

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